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   VerfGH Bayern, 31.03.2008 - 34-VI-07   

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https://dejure.org/2008,27448
VerfGH Bayern, 31.03.2008 - 34-VI-07 (https://dejure.org/2008,27448)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 31.03.2008 - 34-VI-07 (https://dejure.org/2008,27448)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 31. März 2008 - 34-VI-07 (https://dejure.org/2008,27448)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VerfGH 61, 66
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 140/00

    Verletzung von GG Art 103 und GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch unterbliebene

    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.03.2008 - 34-VI-07
    Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Kammerbeschluss eine solche Pflicht für den Fall bejaht, dass einer Partei - im Gegensatz zu ihrem Gegner - für den Inhalt eines entscheidungserheblichen Vier-Augen-Gesprächs kein Zeuge und auch kein sonstiges Beweismittel zur Verfügung steht (BVerfG vom 21.2.2001 = NJW 2001, 2531).
  • BGH, 27.09.2005 - XI ZR 216/04

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung; Vernehmung oder Anhörung einer

    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.03.2008 - 34-VI-07
    Die Pflicht zur Anhörung der "beweislosen" Partei besteht nur dann nicht, wenn das Gericht   seine Überzeugung von der Wahrheit oder Unwahrheit streitiger Behauptungen nicht allein auf die Bekundungen des Zeugen der Gegenseite, sondern zusätzlich auf sonstige Beweismittel und Indizien stützt (vgl. BGH vom 27.9.2005 = NJW-RR 2006, 61/63; EGMR vom 27.10.1993 = NJW 1995, 1413; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl. 2007, RdNr. 4 zu § 448 ZPO; Greger in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, RdNr. 2 a zu § 448 ZPO jeweils m. w. N.).
  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88

    DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.03.2008 - 34-VI-07
    Die Pflicht zur Anhörung der "beweislosen" Partei besteht nur dann nicht, wenn das Gericht   seine Überzeugung von der Wahrheit oder Unwahrheit streitiger Behauptungen nicht allein auf die Bekundungen des Zeugen der Gegenseite, sondern zusätzlich auf sonstige Beweismittel und Indizien stützt (vgl. BGH vom 27.9.2005 = NJW-RR 2006, 61/63; EGMR vom 27.10.1993 = NJW 1995, 1413; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl. 2007, RdNr. 4 zu § 448 ZPO; Greger in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, RdNr. 2 a zu § 448 ZPO jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 15.07.2005 - 120-VI-04

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehöhr; Beratungshilfe während des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.03.2008 - 34-VI-07
    Zum anderen gibt er den Parteien einen Anspruch darauf, dass die Gerichte ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nehmen und bei ihren Entscheidungen in Erwägung ziehen, soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 = VerfGH 58, 178/180).
  • VerfGH Bayern, 11.03.2003 - 29-VI-02
    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.03.2008 - 34-VI-07
    Denn es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, gerichtliche Entscheidungen nach Art eines Rechts­mittelgerichts zu überprüfen (vgl. VerfGH vom 11.3.2003 = VerfGH 56, 22/25).
  • VerfGH Bayern, 19.03.1993 - 6-VI-91
    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.03.2008 - 34-VI-07
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs könnte deshalb nur festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen einer Partei überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 19.3.1993 = VerfGH 46, 80/87; VerfGH vom 6.7.2001 = VerfGH 54, 59/61; VerfGH vom 16.9.2004; Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 4. Aufl. 1992, RdNr. 5 zu Art. 91).
  • VerfGH Bayern, 07.05.2004 - 39-VI-03

    Zur Bemessung der Sachverständigenkosten an der Höhe des Fahrzeugschadens

    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.03.2008 - 34-VI-07
    Durch die Aufhebung des Beschlusses vom 16. Januar 2007 wird der Beschluss vom 12. März 2007, mit dem über die Anhörungsrüge des Beschwerdeführers entschieden worden ist, gegenstandslos; eine gesonderte Aufhebung ist nicht geboten (VerfGH vom 7.5.2004 = NJW-RR 2004, 1725).
  • VerfGH Bayern, 25.08.2016 - 2-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Wiederaufnahme eines

    Zum anderen gibt das Grundrecht auf rechtliches Gehör den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es aus verfahrens- oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; VerfGHE 65, 262/265; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 17; vom 17.11.2015 - Vf. 12-VI-15 - juris Rn. 25).
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 10-IV-23
    (3) Soweit die Beschwerdeführerin behauptet, das Amtsgericht sei unter Verstoß gegen Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ihrem Beweisantrag auf Vernehmung ihrer Person als Partei nach § 448 ZPO nicht nachgegangen, kann hier die Entscheidung der Frage dahinstehen, ob sich aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör eine Pflicht des Gerichts ergeben kann, neben einer Parteianhörung nach § 141 ZPO zusätzlich die Vernehmung der Partei nach § 448 ZPO anzuordnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 140/00 - juris Rn. 13ff.; vgl. auch BayVerfGH, Entscheidung vom 31. März 2009 - Vf. 34-VI-07 - juris Rn. 34).
  • VerfGH Bayern, 13.02.2020 - 23-VI-18

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Zum anderen gibt er den Parteien einen Anspruch darauf, dass die Gerichte ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nehmen und bei ihren Entscheidungen in Erwägung ziehen, soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 VerfGHE 58, 178/180; vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 15.7.2019 - Vf. 76-VI-17 - juris Rn. 42).
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